Foren Daily T... tatoostudio
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Eyeless am 30.06.2010
Genau so hat meine kleine Nichte vor ein paar Wochen geredet als wir ihr versucht haben zu erklären, dass ein Haustier keine einfache Sache ist.. da kamen auch Sätze wie "..es Teuer ist es viel Pflege braucht und nicht einfach ma so wieder entfernen kann ich hab mir das ganze schon überlegt.."

und jetz ist der arme, kleine hamster tot :(

mimi. am 30.06.2010
Oh... :-/ ....wie kann man einen hamster nich füttern :-/ ? Das is immmerhin ein Tier....sowas is logisch O.o...da is ja nichma das tattoo son riieeßßßen aufwand wien Haustier :-/ ....mein couseng hatte aba auch ma paar hamster ^^ die sind allerdings am alter gestorben :-/
gelöschter Benutzer am 30.06.2010
Ich würde dir empfehlen zu warten. Wenn du es immernoch haben willst, wenn du erstmal volljährig bist kannst du es dir ja immernoch stechen lassen. Ein Tattoo läuft nicht weg ;-)

Und ich kann aus Erfahrung sagen, dass ich froh bin, dass mir meine Eltern nicht erlaubt haben mit 16 ein Tattoo zu haben!
gelöschter Benutzer am 30.06.2010
"Und ich kann aus Erfahrung sagen, dass ich froh bin, dass mir meine Eltern nicht erlaubt haben mit 16 ein Tattoo zu haben!"

Dito lol
gelöschter Benutzer am 30.06.2010
Zur Not tuts auch die Tinte aus dem gelben Lamy-Füller, ne Nadel und die Sitznachbarin aus dem Kunstunterricht ;)

Aber das hat sie nicht von mir =O
twen am 30.06.2010
Jan hast du eigentlich noch den Punkt aufm Arm wo ich dir mal den Stift reingejagt habe?
gelöschter Benutzer am 30.06.2010
japp... der hat die letzten 5 jahre überlebt ;)
twen am 30.06.2010
Ich habe einem Minderjährigen ohne Erlaubnis seiner Eltern ein tatoo gestochen. Ich hatte nicht mal die Erlaubnis des "Betroffenen" Kann ich jetzt verklagt werden? Ich war zum Tatzeitpunkt noch Minderjährig. Ich weiss nicht mehr weiter, kann kaum noch schlafen und essen.
Ich habe so Angst, dass ich ins Gefängnis muss..... :-O
mimi. am 30.06.2010
Wieso stichst du einem Minderjährige ohne Erlaubnis der Eltern ein Tattoo??...das wird doch Leuten die da Arbeiten klargemacht das man das brauch sonst nich darf...wenn die eltern das sehen könnten die glaub ich schon anzeigen...denke ich ma...weil immerhin is die erlaubnis nich dagewesen un du hast trotzdem gestochen aba cih würd jez nich so auf mich hören is nur mein gedanke der muss nich stimmen ^^
gelöschter Benutzer am 30.06.2010
Einfache Körperverletzung verjährt nach 5 Jahren lol
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