die können doch arbeiten verrichten um die kosten und die einnahmen zu harmonisieren, die bezahlen praktisch für ihren platz in der "jugendherberge mit den lustigen gittern"
gelöschter Benutzer am 12.11.2004
Ich hab neulich im TV gesehen, dass ein vorbestrafter Sexualstraftäter und Sozialhilfeempfänger seine Wohnung genau über einem Kindergarten hatte.
Und wer hat ihm die Wohnung beschafft? Der Staat.
Was soll man dazu sagen.
gelöschter Benutzer am 12.11.2004
das ist echt hart...
faljio19 am 12.11.2004
tja ironie des schicksals....
da gibts nur eins: am schniedel aufhängen und hängen lassen bisser tot ist...
bluebird am 12.11.2004
Sagt man als Frau so einfach.
Wieso lässt man die dann nicht arbeiten, so dass der Staat genau das reinkriegt, was die kosten?
Daniel87 am 06.12.2004
einfach die todesstrafe wieder verwenden in hessen gibt es sie ja noch dann ist man wenigstens die schon aufgefallenen sexualstraftäter los! sry für die offenheit is aber meine meinung
xmprinzx am 06.12.2004
Genau so sehe ich das auch!! de Masta!
Gucki am 06.12.2004
Toll, was bringts das es die Todesstrafe in Hessen noch gibt? Bundesrecht steht über Landesrecht...
gelöschter Benutzer am 06.12.2004
seit wann gibt es bitte die todesstrafe in hessen?? die war doch in doch in ganz deutschland verboten oda?
gelöschter Benutzer am 06.12.2004
nein das war ländersache, hessen hat sie beibehalten, aber das europarecht steht über dem landesrecht deswegen ist sie inaktiv...