Foren Daily T... Todesstrafe?! ja oder...
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Lordares am 16.11.2004
wie meinst du das denn?
G.W.Bush am 16.11.2004
@ Bambusratte: Richtig, ist in der hessischen Landesverfassung nach wie vor drin - laut GG ist sie jedoch (leider) nach Art. 102 i.V.m. Art. 153 bundesweit abgeschafft!!
In den USA (besonders in den Südstaaten) machen sie es richtig nur die Wartezeiten sind zu lange! Das Urteil müsste direkt nac der Verhandlung vollstreckt werden!
Avatar84 am 16.11.2004
Ein Mensch der kleine Kinder vergewaltigt und Wehrlose tötet ohne Grund; hat er es dann noch verdient in der Gesellschaft akzeptiert zu werden? Oder erachtet ihr eine Freiheitsstrafe für pedagogisch wertvoll und belehrend? Meine Antwort darauf ist: \"Ja\"! Eine Freiheitsstrafe ist zwar nicht unb. belehrend aber sie beugt weitere Straftaten vor, solange sie lebenslänglich gehalten wird, was natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Jedoch hat kein Mensch der Welt das Recht sich über das Naturrecht zu stellen und einen anderen Menschen zu töten. Wenn der Täter sich das Recht genommen hat, heißt das noch lange nicht, dass damit auch sein Recht auf Leben verfällt. Natürlich hat der Mensch an sich aber auch das Recht auf Freiheit, das aber m.M. nach mit dem Töten eines anderen Menschen verfällt, da er dann eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Im Allgemeinen kann man von beiden Strafmethoden sagen, dass sie zu einem Tod führen, physisch oder seelisch. Die schnellere und weniger qualvollere Variante wäre natürlich die Todesstrafe. Im Allgemeinen aber sage ich: >>\"NEIN\", jeder hat das Recht auf Leben\"<<,
BlackEmanuelle am 17.11.2004
Ich bin der meinung das Gewalt immer nur zu mehr gewalt führt @xmprinzx
xmprinzx am 20.11.2004
@Black Emanuelle: Aha und was soll man dann machen?? Demjenigen noch gratulieren?? Bei solchen Sachen muss man hart durchgreifen, desto härter, desto besser!! Es gibt eben Leute, die verstehen es einfach nicht anders!
@ Avatar84: Meiner Meinung nach hat jmd, der so eine Tat begeht, vllt noch plant und nach niederen Beweggründen handelt, alles verwirgt! Er hat ja auch nicht den, dem er was angetan hat, gefragt ob er das möchte, sonderen einfach eigenmächtig auch alle seine Rechte außer Kraft gesetzt. Warum bitte sollte dann der Täter seine Rechte behalten??
Erschwerend hinzu kommt dann außerdem noch,dass es den Steuerzahler viel Geld kostet jmd Lebenslang(was bei uns in der BRD eh nur 15-20 Jahre) ins Gefängnis zu schicken.
gelöschter Benutzer am 01.09.2005
ne also ich bin für die todesstrafe....die leute die menschen aufdem gewissen haben, sollen es mit ihrem leben bezahlen!!!so sieht es aus...lebenslang bedeutet am ende ja doch nur 20 jahre...oder paar mehr...aber nie lebenslange...ich meine gute führung bla bla ...nene :koepfen: :top:
gelöschter Benutzer am 01.09.2005
Je nach Härte des Verbrechens ist die Todesstrafe meiner Meinung nach vertretbar...
Warum sollen z.B. Kinderschänder, die das Leben eines Kindes zerstört haben, selber noch am Leben bleiben???
seh ich keinen sinn drin...
L. Dice am 01.09.2005
ich würd über so ein thema nich einfach urteilen
1. gibt es die leute die einfach nur krank sind und sowas machen und dann dafür in die anstalt kommen aber für ihre taten dann irgendwo auch gar nichts können
2. gibt es die leute die es einfach so machen die es dann schon irgendwie verdient hätten ... die todesstrafe
aber 3. bei mord könnte jeder mal in die lage kommen wenn er/sie z.B. liebeskrank oder sowas ähnliches is
Flo1985 am 01.09.2005
das thema wird doch wohl oft in der schule besprochen , ich find den thread bescheuert. wenn der das gemacht hat... dann aber ^^ lol poor
gelöschter Benutzer am 01.09.2005
ohne wäre ja langweilig :haha:
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