Foren Daily T... Todesstrafe?! ja oder...
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Becky. am 27.02.2006
ja eben..seh ich auch so..
also ich bin gegen die todesstrafe, begibt man sich nicht auf das gleiche niveau wie der mörder herab, wenn man diesen menschen ebenfalls umbringt? wie kann man denn einen menschen für einen mord (also als beispiel) bestrafen, wenn man im prinzip selber tötet? außerdem finde ich es eine viel größere strafe wirklich sein leben lang in einem alten, vergammelten gefängnis zu leben, als durch die todesstrafe um zu kommen, dann is alles vorbei und er wird nie wirklich für seine taten büßen!
Corona am 27.02.2006
ohhh man...das ist schwierig zu sagen!
kirby am 27.02.2006
um es mit den worten von britney spears zu sagen: "ich bin für die todesstrafe, dann lernen die straftäter fürs nächste mal."
gelöschter Benutzer am 27.02.2006
oha...naja so nen satz kann auch nur von einer intelligenzbestie wie der kommen
gelöschter Benutzer am 27.02.2006
Ich bin gegen die Todesstrafe, weil ich keinen Sinn in ihr erkenne und der Mensch meiner Meinung nach widersprüchlich handelt, wenn er meint, jemanden durch den Tod zu bestrafen. Schließlich möchte er nicht, dass getötet wird, aber er macht es im gleichen Moment, wenn er den Täter bestraft. Abgesehen davon ist es statistisch nachgewiesen, dass die Todesstrafe keine positive Wirkung zeigt, denn in den meisten Länder, in denen es die Todesstrafe gibt, ist die Zahl der Morde konstant geblieben...

-.-
jizzo am 27.02.2006
die todestrafe is doch ein wiederspruch an sich

mann tötet damit ein verbrecher der jemanden getötet hat um dem verbrescher zu zeigen dass töten etwas schlimmes ist
Singlemama1 am 28.02.2006
Die Todesstrafe sollte auch in Deutschland gelten!Überhaupt sollte man das ganze Rechtssystem überarbeiten und ach die Verjärungszeiten abschaffen!!!Eine Straftat bleibt eine Straftat!!!!
Mister Lange am 28.02.2006
Artikel 21 Der Verfassung Hessen
(1) ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgestze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln

Ma ganz ehrlich.. Ich finds schade, dass das Grundgesetzt, diesen Artikel in bezug auf die Todesstrafe außer gefecht setzt.. Ich bin ganz klar für die Todesstrafe... Auge um Auge.
Knall_Kopp am 28.02.2006
ja,das ist aber wohl veraltet und hat jemand vergessen zu löschen ^^
gelöschter Benutzer am 28.02.2006
ALso bei schweren straftraten,zb bei geplantem mord,finde ich sollte es schon die todesstrafe geben...aber nur bei eindeutiger sachlage...

bei kindesmisshandlung oder so,denke ich mal eher an lebenslange haftstrafe(aber wirklich lebenslang,nich nur 25 jahre,sondern so lang bis die kerle elendig im knast verrecken..ist doch viel schlimmer für die...)
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