Berlin. Die beiden mutmaßlichen KaDeWe-Einbrecher kommen aus der Untersuchungshaft frei, weil die Berliner Justiz die Genspuren der Zwillingsbrüder nicht unterscheiden kann. Die Haftbefehle wurden gestern aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft erklärte, nach den Tatortspuren in dem Berliner Kaufhaus sei zwar bewiesen, dass mindestens einer an dem Millionenraub beteiligt war. Wegen der identischen DNA-Spuren der Brüder könne aber nicht geklärt werden, wer von beiden. Deswegen hätte das Duo aus der Haft entlassen werden müssen. Das bedeute aber nicht, dass die Ermittlungsverfahren eingestellt werde, so ein Justizsprecher. Von der Millionenbeute fehle noch immer jede Spur, außerdem werde weiterhin nach einem dritten Komplizen gefahndet.
Die beiden 27-Jährigen waren am 11. Februar an einer Autobahnraststätte in Niedersachsen festgenommen worden. Sie stehen in dem Verdacht, am 25. Januar zusammen mit mindestens einem Komplizen in die Juwelierabteilung des KaDeWe eingebrochen zu sein und Uhren und Schmuck im Wert von mehreren Millionen Euro erbeutet zu haben. Der Millionenraub gilt als einer der spektakulärsten der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Laut Staatsanwaltschaft war es insbesondere eine DNA-Spur vom Tatort, die den Tatverdacht gegen die Festgenommenen erhärtete. Weitere Untersuchungen hätten aber bestätigt, dass die Brüder eineiige Zwillinge seien, so dass ihr Erbgut so gut wie identisch sei. "Die am Tatort gesicherte DNA-Spur kann keinem der beiden allein zugeordnet werden", erklärten die Ermittler. "Auch die weiteren Tatortspuren führten in dieser Frage nicht zu einem eindeutigen Ergebnis." Von Gesetzes wegen sei daher zugunsten von jedem der beiden davon auszugehen, dass nur der jeweils andere am Tatort war. Vor diesem Hintergrund lasse sich der dringende Tatverdacht nicht aufrechterhalten. Ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten ordnete daher die Entlassung der Brüder aus der Untersuchungshaft an.
Der Anwalt von einem der beiden Brüder sagte dem "Tagesspiegel": "Dass die Mandanten schweigen, heißt nicht, dass sie etwas zu verbergen haben, sondern dass sie von ihrem Grundrecht Gebrauch machen." Einem in Neukölln lebenden Bruder der Zwillingsbrüder zufolge wollten die beiden 27-Jährigen nach Rotenburg zu ihren Familien fahren. Der Mann sagte dem "Tagesspiegel": "Wir fahren jetzt erst einmal zu mir in die Wohnung. Dort warten unsere Schwester und Mutter auf uns." Danach gehe es nach Rotenburg.
Seine Zwillingsbrüder ließen ausrichten, dass sie "stolz sind auf den deutschen Rechtsstaat und ihm danken".
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