Das Deutschland früher oder später auch Ziel eines Anschlages wird, sollte auch jedem klar sein. Vordergründig hat sich die Bundesregierung zwar von der Teilnahme am Irakkrieg distanziert - wie wir heute wissen, auch aus wahlkampftechnischen Gründen - kratzt man aber ein wenig an der Oberfläche, ist dies alles mehr Schein als Sein.
Indirekt hat sich die BRD nämlich ebenfalls am Irakkrieg beteiligt, indem sie den US Amerikanern nicht untersagten, den Luftraum Deutschlands zu nutzen bzw. die Planung des Krieges von US-Airbases in Ramstein oder Erbenheim unterbanden.
Dafür hätte die Bundesregierung, ähnlich wie beim Kosovokrieg und dem damit verbundenen Luftbombadement, eigentlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen, da Artikel 26 des Grundgesetzes der BRD klar sagt:
Artikel 26
[Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Kriegswaffenkontrolle]
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Da kann die Regierung Schröder es sich gern weiterhin auf ihre Fahnen schreiben, den Einsatz am Irakkrieg verweigert zu haben, es war schlicht und einfach verfassungswidrig.