Also zum Thema Trauung :
Ehepartner, die unterschiedlicher Konfessionen angehören, können sich ökumenisch trauen lassen. Über diese Form der kirchlichen Vermählung herrschen meist nur recht vage Vorstellungen. Es handelt sich nicht um eine katholisch-evangelische Mischung, vielmehr um eine evangelische Trauung mit katholischen Beistand beziehungsweise um eine katholische Trauung mit evangelischen Beistand. Das Brautpaar sollte sich immer zuerst an den Geistlichen wenden, in dessen Gemeinde es kirchlich heiraten möchte. Denn bei ihm liegt die Hauptverantwortung für die ökumenische Trauung. Erst dann wird der Geistliche der anderen Konfession informiert und an den Planungen der Trauung beteiligt.
Bei der Vermählung in der Kirche beteiligen sich beide Pfarrer an dem Traugottesdienst. Die ökumenische Trauung kann auch von einem Pfarrer allein geleitet werden. Allerdings muss für den Fall, dass der evangelische Pfarrer die Trauung vornimmt, die Dispens, das heißt die Einwilligung des katholischen Priesters, vorliegen. Die evangelische Kirche ihrerseits verzichtet im umgekehrten Fall meist darauf.
Und die Konfirmation:
Mit der Konfirmation werden die Konfirmandinnen und Konfirmanden an ihre Taufe erinnert. Sie sagen in eigener Verantwortung Ja dazu und werden damit kirchlich mündig. Die Konfirmation markiert symbolisch den Übergang ins Erwachsenenleben: Dass die Jugendlichen im Gottesdienst Gottes Segen für ihren weiteren Lebensweg empfangen, ist deshalb ein zentrales Element der Konfirmation.
Die anwesende Gemeinde nimmt sie als erwachsene Gemeindeglieder auf. Mit der Gemeinde sind sie aufgefordert, als verantwortliche Christen zu leben und an den Aufgaben der Kirche mitzuarbeiten.