Schau mal
http://www.kba.de/ . Aber selbst in dern Lexikon ist nur ABE und nicht EG aufgeführt, aber vlt. bringt dich dann
http://www.kba.de/Stabsstelle/Presseservice/Arc... bisschen weiter.
http://www.auto-extrem.com/showthread.php?p=153...
"ABE – In Deutschland vom TÜV geprüftes Teil mit allgemeiner Betriebserlaubnis für den jeweiligen Fahrzeugtyp. Anbauen, losfahren, glücklich sein! Eine Eintragung ist nicht erforderlich, die Papiere müssen allerdings im Wagen mitgeführt werden
EG Erlaubnis – Die EG-Genehmigung zeigt an, dass das Fahrzeug in allen Mitgliedstaaten der EU den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung gerecht wird, auch hier gilt einbauen und losfahren – eine Eintragung ist nicht nötig. Papiere immer mitführen!
TÜV Teile-Gutachten – hier ist eine Eintragung zwingend erforderlich. Der TÜV prüft hierbei anhand des Dokuments und der Prüfnummern auf dem Auspuff ob das angebaute Teil den Bestimmungen aus dem Gutachten (Fahrzeugtyp, KW Zahl, Motorvariante, Baujahr...) entspricht. Ist in der Regel nur eine Formsache und sollte problemlos über die Bühne gehen."