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FlummiLau am 04.03.2007
@labomba: ich bleib bei meiner meinung. wenn man weiß, dass auf einer seite junge, minderjährige leute aktiv sind... und darunter eben auch schon öfters 8/9-jährige... sollte man solche bilder (egal, wie alt die leute sind, die da drauf sind) NICHT online stellen.
Maggi am 04.03.2007
Ich bin jetzt lieber still...Würde so gerne was sagen.... :pfeifen:
Nur dann ist mein Account weg....
teee am 04.03.2007
also wenn man genau hinschaut macht sich geknipst strafbar, weil es sich um kinder handelt und sie nicht am end nicht mal berechtigt sind eine willenserklärung für die freigabe ihrer fotos herauszugeben! und ich denke keines solcher fotos würde von den ältern freigegeben.

An der Stelle von geknipst würde ich mal die rechtliche Seite beachten, sonst is hier ganz schnell schluss!
wenn sich mal irgendwelche eltern die sich noch dafür interessieren beschweren!

ach und die eltern machen sich eh strafbar, denn mit 13 darf man nicht bis 24 Uhr allein auf Partys!
Maggi am 04.03.2007
Ich glaube das hättest du lieber nicht laut sagen sollen....
Oh je, da hast du was gesagt jetzt, ich glaube das kommt nicht so gut an...
Aber ich fands gut das das endlich mal jemand gesagt hat!!!

Ciao teee :winki: war schön mit dir... lol
jizzo am 04.03.2007
ok maggi ich glaube das zepter wurde soeben an tee weitergegeben lol
teee am 04.03.2007
und wenn schon! ich komm sonst auch immer gut ohne den laden hier aus!

hab jetzt ein halbes jahr hier nix geschrieben... naja und wenn se meinen eins der ältesten mitglieder sperren zu müssen! VIEL SPASS!

ich hab nur gesagt was wirklich passieren kann!
FlummiLau am 04.03.2007
§ 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Baciami am 04.03.2007
@tee :top:
Maggi am 04.03.2007
Ich unterstütze dich....
Wurde echt mal Zeit das hier Leute ihre Meinung gesagt haben, so kann das ja nicht weiter gehn...
Entschuldigung wenn sich jetzt alle jüngeren verletzt fühlen, aber hier ist es mittlerweile wie im Kindergarten, der Altersdurchschnitt ist schon sehr sehr nach unten gegangen....

Will jetzt hier keine anderen Seiten nenen(die machen auch Fotos), nur da ist es so, da sind so junge Leute garnicht angemeldet....
teee am 04.03.2007
ach herzchen... darum ging es grad gar net!

und aus dem gesetz geht vor das kinder nur bis 22 uhr dürfen!
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