Nur eines zu den ständigen Benachteiligungen des OFC's und der Bevorteilung der SGE:
Das OLG Frankfurt/Main bescheinigte der Eintracht die Korrektheit der abgegebenen Unterlagen. Somit war der kurzfristige Lizenzentzug der Eintracht nichtig und damit war der Eintracht eine Lizenz/Spielerteilung für die 2. Bundesliga erteilen..
Das OLG Frankfurt/Main ist die höchste Gerichtsbarkeit Hessens und somit sollte das Urteil doch konform sein.
Verstecke Du Dich nur weiter hinter der ewigen "Benachteiligungen" des OFC's, ihr tut mir wirklich leid....