Ein Mann hatte ein Verhältnis mit seiner Putzfrau. Eine Freundin der Putzfrau hat das rausgekriegt und ihn dann erpresst, damit seine Frau nichts erfährt hat er insgesamt 191.000 DM gezahlt. Als seine Frau dann an einem Herzinfarkt gestorben ist, wollte er das Geld natürlich zurück haben. Die Freundin der Putzfrau hat natürlich nichts zurück gezahlt. Da kam der Mann, schlau wie er ist, auf die Idee das Geld von den Steuern abzusetzen als "außergewöhnliche Belastung", da er das Geld ja gezahlt hat um seine Herzkranke Ehefrau zu schönen. Finanzamt fand natürlich nicht, dass er dies absetzen kann. Er klagte und in der I. Instanz bekam er sogar recht! Finanzamt legte jedoch Berufung ein und in der II. Instanz verlor er dann.
Sachen gibts...