Als Privatier [pʀiˈvaˈtjeː] gilt allgemein eine Person, die finanziell so gut gestellt ist, dass sie nicht darauf angewiesen ist, zur Deckung ihrer materiellen Bedürfnisse einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zu diesem Personenkreis rechnet man Personen, die zum Beispiel durch eigene Erwerbstätigkeit, Erbschaft, Börsengewinne, Schenkung oder Heirat zu Vermögen kamen. Der Privatier hat keinerlei Einkommen oder Unterstützung vom Staat, bezahlt aber sämtliche Steuern und sonstige Abgaben selbst.
Diese Bezeichnung kann auch einen negativen Beiklang haben, wenn der Aspekt betont werden soll, dass eine Person ihre (beruflichen) Fähigkeiten nicht der Gesellschaft zur Verfügung stellt. Ob dies eine Pflicht eines jeden Menschen ist, ist jedoch strittig. Dem steht jedoch gegenüber, dass in dieser Personengruppe oft ein hohes soziales Engagement vorhanden ist. Dies äußert sich zum Beispiel in Form der Übernahme von Ehrenämtern und einer hohen Spendenbereitschaft respektive Engagement für die Wohlfahrt.
Eine positivere Deutung zielt darauf ab, dass der Privatier gewissermaßen Manager in eigenen Vermögenssachen ist. Im Unterschied zu einem Unternehmer liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Privatiers dabei auf finanziellen Transaktionen sowie auf Handelsvorgängen, die keinem auf Dauer angelegten Gewerbe zuzurechnen sind, also keine lokale oder auf das Handelsgut bezogene Kontinuität aufweisen.
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(sehr geiles spiel btw)